Das harmonisierte Rechnungsmodell HRM wurde weiterentwickelt und das HRM2 wird nun zeitlich abgestuft bei allen gemeinderechtlichen Körperschaften eingeführt. Wir unterstützen Sie dabei.
Für Rat und Verwaltung stellen sich Fragen: Ist unsere Kirchgemeinde, Burgergemeinde bereit für die Weiterentwicklung des Rechnungswesens nach HRM2? Wann müssen wir als Kirchgemeinderäte bzw. Burgerräte und/oder als Finanzverwalter etwas unternehmen und haben wir dabei Handlungsspielraum?
Bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens zu HRM2 können wir Ihnen die gewünschte Unterstützung bieten. Als langjährige amtierende Finanzverwalter, Revisoren, Dozenten und Prüfungsexperten im Finanzverwalterkurs verbinden wir Praxis und Theorie mit aktuellsten Erkenntnissen und Vergleichsmöglichkeiten.
Der HRM2-Check der FP Finances Publiques zeigt Ihnen den Handlungsbedarf, aber auch den Handlungsspielraum auf strategischer Ebene (Exekutive, Kirchgemeinderat bzw. Burgerrat, Finanzkommission) wie auch auf operativer Ebene (Verwaltung).
Die FP Finances Publiques AG durfte bisher zahlreiche Körperschaften bei der Umsetzung auf HRM2 beraten, einen HRM2-Check oder Kurse und Klausuren durchführen.
Ihre Kontaktpersonen für weitere Informationen: